Saturday, September 20, 2014

Fahrverbot (das keines ist) auf B123 bleibt (vorerst)


Artikel in Tips und Bezirksrundschau
Zumindest ergeht die Einladung an den Schwerverkehr auf die B123 nicht per Presseaussendung durch den LH Stv..


Anhang: Artikel aus Bezirksrundschau, weil da auch die Ergebnisse der Verkehrszählung festgehalten sind.
AUTHAUSEN, SCHWERTBERG, RIED IN DER RIEDMARK. Am Freitag, 29. August 2014, haben Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer und der Perger Bezirkshauptmann Werner Kreisl die Verkehrssituation auf der B123 im Bereich der Gemeinden Ried und Mauthausen sowie auf der L 1415 Aisttalstraße im Bereich von Schwertberg besichtigt.

Im Anschluss an die Besichtigung vor Ort fand eine Besprechung mit den Vertretern der Gemeinden Wartberg ob der Aist, Ried in der Riedmark, Mauthausen und Schwertberg sowie der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Oberösterreich statt. "Bei der Versammlung herrschte Einigkeit darüber, dass das Land OÖ, die Gemeinden und die Transportunternehmen gemeinsam an einem Strang ziehen wollen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und die Belastungen für die Anrainerinnen und Anrainer zu vermindern", so die Mitglieder der Landesregierung Hiesl und Entholzer unisono.

Die Ergebnisse der im August 2014 an drei Standorten durchgeführten Verkehrszählungen stellen sich wie folgt dar:

B 123 Obenberg (Straßenkilometer 10,3):
durchschnittlicher täglicher Gesamtverkehr 4.055 Kraftfahrzeuge.
Schwerverkehrsanteil: 8,6 % (im Durchschnitt rund 349 LKW/Tag)

B 123 Heinrichsbrunn (Straßenkilometer 6,2):
durchschnittliche täglicher Gesamtverkehr 6.479 Kraftfahrzeuge
Schwerverkehrsanteil 7,6 % (im Durchschnitt 492 LKW/Tag)

L 1415 Schwertberg (Straßenkilometer 3,6):
durchschnittliche täglicher Gesamtverkehr 2.743 Kraftfahrzeuge
Schwerverkehrsanteil 9,7 % (im Durchschnitt 267 LKW/Tag)

In einer zusammenfassenden Beurteilung unter Berücksichtigung früherer Zählungen und Erhebungen wurde dargestellt, dass es sich bei den Verkehren auf beiden Straßenzügen um überwiegend kleinräumigen Verkehr bzw. Ziel- oder Quellverkehr der Ortschaften an diesen Straßen handelt. Es wurde einhellig festgehalten, dass Verlagerungsmöglichkeiten der Verkehre derzeit nicht möglich sind.

Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeit werden intensiviert

In der Diskussion wurde festgehalten, dass unter diesen Gegebenheiten dafür Sorge zu tragen ist, den vorhandenen Verkehr gefahrlos und möglichst wenig belastend abzuwickeln. Dabei wurde insbesondere vorgeschlagen, Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu intensivieren. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit einer elektronischen Geschwindigkeitsanzeige im Bereich Aisting soll eine derartige Anlage auch an der nördlichen Ortseinfahrt von Schwertberg aufgestellt werden. Die Wirtschaftskammer wird sich, in enger Abstimmung mit den in diesem Raum tätigen Transportunternehmen weiterhin bemühen, die LKW-Lenker/innen zu veranlassen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten.

Insbesondere von Seiten der Gemeinden Wartberg ob der Aist und Ried in der Riedmark wurde auf einzelne Problempunkte bei der Verkehrssicherheit von ÖV-Haltestellen hingewiesen. Eine eingehende Prüfung der Haltestellen und entsprechende Maßnahmen zur Steigerungen der Verkehrssicherheit wurden eingeleitet.

Thursday, September 11, 2014

Ernüchterung

Falls sich übrigens irgendwer fragt, warum ich nach meinem ambitionierten(?) Leserbrief-Scharmützel mit LH-Stv Hiesl plötzlich so ruhig geworden bin: weitere Recherchen meinerseits haben ergeben, dass das dzt. Schwerverkehrs-Fahrverbot auf der B123 eigentlich nichts wert ist.

Im §2 der Verordnung heißt es nämlich
"...Vom Verbot nach § 1 sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot nach § 1 erfassten Wegstrecken nicht ohne Umweg erreicht werden können, ausgenommen.",
d.h. wenn ein LKW auch nur 1 (in Worten "einen") Kilometer Umweg machen müsste, darf er das Verbot missachten.

Das Ergebnis ist, dass fast alle Anzeigen gegen LKW vom unabhängigen Verwaltungssenat augehoben werden (siehe http://www.plesching.org/attachments/UVS-Jud.pdf, Kudos an die Pleschinger für die schöne(!) Zusammenfassung).
Kein Wunder, dass das Fahrverbot von der Exekutive nicht kontrolliert wird - wäre ja auch umsonst.

Wie kann es zu so einem §2 kommen?
Eine kleine weitere Recherche zeigt: die WK OOE rühmt sich offen ihrer Lobbyarbeit: http://www.rio-ooe.at/files/Praesentation_Jachs.pdf.
Das ganze nennt man euphemistisch "..gemeinsame Lösung.." - es wurde also eine Verordnung erlassen, die praktisch null Wirksamkeit hat.

Das ist pure Augenauswischerei!
Warum der Herr Hiesl dieses "Fahrverbot welches keines ist" (copyright: Bürgerinitiative Plesching http://www.plesching.org) trotzdem in Frage stellt, darüber kann man nur spekulieren.

Kommentare erwünscht.

Faksimile aus einer WKOÖ Präsentation die oben verlinkt ist, die aber online nicht mehr auffindbar ist.